Weingut Roman Gritsch Wachau DAC

Wachau DAC

Mit dem Jahrgang 2020 hält das DAC System auch in der Wachau Einzug. Das DAC System soll mehr Transparenz und mehr Klarheit dem Kunden geben, und das Bekenntnis zur Wachau stärken. Die Weine werden nun zusätzlich zu den Vinea Marken, Steinfeder, Federspiel und Smaragd in Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine eingeteilt.

  • Gebietsweine spiegeln die Vielfalt der Wachau wieder. Die Betriebe können Trauben aus dem gesamten Weinbaugebiet Wachau verwenden. Auch betreffend Stilistik sind die Betriebe beim Gebietswein freier, so ist zum Beispiel die Verwendung von neuen Barriquefässern für den Ausbau erlaubt.
  • Ortsweine werden aus Trauben eines einzelnen Ortes gekeltert und haben keinen spürbaren Holzeinfluss. Nur für die Wachau besonders typische Rebsorten dürfen in Verbindung mit einem Ortsnamen genutzt werden:
    Grüner Veltliner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc oder Traminer.
  • Riedenweine dürfen nur Weine bezeichnet werden die nur aus einer Riede stammen. Ebenso dürfen nur die Leitsorten der Wachau Grüner Veltliner und Riesling als Riedenwein bezeichnet werden. Weder spürbarer Holzeinfluss noch Anreicherung sind erlaubt.

Wachau: Handarbeit pur

Sobald das Wort „Wachau“ am Etikett steht, ist gewährleistet dass die Trauben zu 100% per Hand gelesen wurden.

Mehr Wertschöpfung in der Region

Sobald Wachau DAC am Etikett steht, gilt auch diese Regel: Die Trauben müssen im Weinbaugebiet Wachau wachsen und verarbeitet werden. Der Konsument kann die Herkunft des Weines klar nachvollziehen. Die Wertschöpfung findet direkt in der Region statt. Einzige Ausnahme: Die Verarbeitung der Trauben aus der Wachau ist in den angrenzenden Weinbaugebieten Kremstal und Traisental unter genau definierten Auflagen erlaubt.